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- allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1 Allgemeines / Geltungsbereich
- Für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz gelten ausschließlich die hier niedergeschriebenen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung als anerkannt. Dies gilt ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die von die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
- Soweit individuelle vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur ergänzend. Im Falle des Widerspruchs zwischen individuellen vertraglichen Vereinbarungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die individuell vertraglichen Vereinbarungen Vorrang.
- Abweichungen von diesen AGB und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz sie schriftlich bestätigt.
- 2 Angebot und Vertragsschluss
- Informationen und Preise aus Prospekten, Katalogen, Mailings oder ähnlichen Werbematerialien sind freibleibend und für die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz nicht bindend.
- Unaufgeforderte bei die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz eingehende Aufträge gelten nur dann als angenommen, wenn diese schriftlich bestätigt werden oder die Leistung/Lieferung von die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz erbracht wird.
- Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz an seine Angebote für die Dauer von 30 Tagen ab deren Erstellungsdatum gebunden.
- 3 Preise
- Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich die Preise entsprechend im prozentualen Verhältnis.
- Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Preise für Kaufgegenstände verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Sitz die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz einschließlich normaler Verpackung.
- In den angegebenen Preisen für Dienstleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, keine Kosten für ggfs. zur Reinigung benötigte Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder sonstige Sondergeräte bzw. Ausrüstungen enthalten. Diese werden, sofern erforderlich, vom Auftraggeber bereitgestellt oder von die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz gesondert in Rechnung gestellt. Arbeiten, die mit bis zu vier Meter hohen Leitern ausgeführt werden können, sind im Preis enthalten.
- Dienstleistungen, die entgegen der Vereinbarung nach §4 (2) auf Wunsch des Auftraggebers an Sonn- oder Feiertagen oder zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr durchgeführt werden müssen, werden mit den für Arbeitslöhnen üblichen Aufschlägen in Höhe von 100% berechnet.
- 4 Art und Umfang der Leistung
- Die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
- Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an Werktagen zu den üblichen Arbeitszeiten zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr ausgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Bei wiederkehrenden Dienstleistungen sind im pauschalen Monatsfestpreis bereits Feiertage berücksichtigt. Fällt der vereinbarte Reinigungstermin auf einen Feiertag, besteht weder Anspruch auf Nachholung der Dienstleistung noch auf Kürzung der Rechnung.
- Die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf seine Kosten zur Verfügung. Hiervon unberührt bleibt §3 (4).
- Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, sowie, falls erforderlich, einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o. ä. auf seine Kosten zur Verfügung.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz überwacht und erhält auch seine Anweisungen ausschließlich von diesen. Bezüglich des Weisungsrechts ist der Objektleiter Vertreter die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz, Die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz sorgt für angepasste Arbeitskleidung des eingesetzten Personals.
- 5 Obliegenheiten des eingesetzten Personals
- Dem eingesetzten Personal ist es ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen.
- Das eingesetzte Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
- Das eingesetzte Personal ist verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben.
- Dem eingesetzten Personal ist untersagt, Personen, die nicht von die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
- 6 Obliegenheiten des Auftraggebers
- Die zur Ausführung der Arbeiten notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu reinigenden Flächen für das Reinigungspersonal ungehindert zugänglich sind.
- Vor der Tätigkeitsaufnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, auf besondere räumliche Gegebenheiten, insbesondere auf nicht erkennbare, eventuelle Schadenrisiken, die bei Durchführung der Arbeiten auftreten können, hinzuweisen.
- Können die beauftragten Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, so trägt der Auftraggeber für alle Löhne, Fahrgeld, Rüstzeit, Vorbereitung und Bearbeitung die Kosten.
- Schadensersatzansprüche aufgrund fehlender Hinweise durch den Auftraggeber können nicht geltend gemacht werden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder mittelbar noch unmittelbar Arbeitskräfte die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz abzuwerben oder ohne Zustimmung derselben zu beschäftigen. Bei sich wiederholenden Arbeiten besteht diese Verpflichtung für eine Dauer von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung fort.
- 7 Liefer- und Leistungszeiten
- Liefer- und Leistungstermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, witterungsbedingte Ausfälle, Aussperrungen, behördliche Anordnung usw., wenn sie bei Lieferanten die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat das Unternehmen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
- Sofern die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz.
- Die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
- 8 Abnahme und Gewährleistung
- Die Leistungen die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt.
- Bei einmaligen Leistungen (z. B. Baureinigung) die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens zwei Arbeitstage nach Meldung der Fertigstellung durch die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz gilt die Leistung als nicht abgenommen.
- Sollten an der von die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz erbrachten Leistung Mängel festgestellt werden können, so hat der Auftraggeber diese umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen schriftlich und spezifiziert zu rügen. Er hat diese Mängel dann so zu bezeichnen, dass eine Beseitigung der Mängel ohne weitere Nachforschungen umgehend möglich ist. Die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz ist dann verpflichtet und berechtigt, für eine unentgeltliche Nachbesserung zu sorgen. Sollte die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder sollte die Nachbesserung unmöglich sein, hat der Auftraggeber nach Setzung einer fruchtlos verlaufenden, angemessenen Nachfrist das Recht, das vereinbarte Entgelt angemessen zu mindern. Kommt der Auftraggeber der Rügepflicht in der oben bezeichneten Frist und Form nicht nach, entfallen sämtliche ihm zustehenden Ansprüche wegen tatsächlich vorhandener oder vermeintlicher Mängel in der von die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz erbrachten Leistung.
- Eine Gewährleistung für normale Abnutzung besteht nicht.
- Gewährleistungsansprüche gegen die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
- Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Leistungen und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatz jeglicher Art aus.
- 9 Haftung
- Für Schäden, die nachweislich auf die Leistungen die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz zurückzuführen sind, haftet die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers wird ihm ein konkreter Versicherungsnachweis ausgehändigt.
- Eventuelle Schäden werden grundsätzlich durch den Versicherer die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz reguliert. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass Mitarbeiter die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz auch insoweit grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
- Für Schäden, die die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
- Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- 10 Auftrags- und Vertragslaufzeiten sowie Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
- Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.
- Die Vertragslaufzeit wird bei sich wiederholenden Arbeiten auf zwei Jahre festgeschrieben und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn dieses nicht drei Monate vor Vertragsablauf per Einschreiben gekündigt wird.
- Im Falle einer vorzeitigen unberechtigten Kündigung durch den Auftraggeber hat die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 25 % der Nettoumsätze der Restlaufzeit des Vertrags ab Kündigungszeitpunkt zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann.
- Ist der Auftraggeber trotz zweier erfolgter Mahnungen durch die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz mehr als vier Wochen in Zahlungsverzug, hat die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz hat in diesem Falle einen Schadenersatzanspruch in dem in (2) bezifferten Umfang.
- Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrags hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz wird der Vertrag nicht berührt.
- 11 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
- Bei Verträgen auf wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Auftrags stellt die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz ihre Leistung jeweils zum 01. des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist dann binnen 14 Tage ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
- Mahnungen werden dem Auftraggeber mit 10,00 EUR in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. §247 BGB zu berechnen.
- Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die im Zahltext der Rechnung angedruckte Bankverbindung zu leisten.
- Wenn die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung alle Lieferungen und Leistungen abzubrechen.
- Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
- Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
- 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz und deren Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Als Gerichtsstand gilt, soweit rechtlich zulässig, ausschließlich der in das Handelsregister-/Gewerbe eingetragene Sitz die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz.
- Bei Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
- 13 Sonstiges
- Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
- Die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz ist berechtigt, Ansprüche aus seinen Geschäftsverbindungen an Dritte abzutreten.
- Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz ist berechtigt, ihre Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber auf Dritte zu übertragen.
- Der Abschluss eines Dienstvertrages begründet keine arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz und dem Auftraggeber. Insbesondere haftet die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz nicht für Verpflichtungen des Auftraggebers aus einem vorhergehenden Arbeitsverhältnis. Bei Übernahme von Reinigungskräften des Auftraggebers ist die Glas & Gebäudereinigung-Zeynep Cengiz für Sozialleistungen, die durch das vorherige Arbeitsverhältnis zustande gekommen sind, durch den Auftraggeber befreit.
- In den vereinbarten Preisen ist ein Arbeitslohnanteil von mindestens 85 % enthalten. Beide Vertragspartner sind sich einig, dass bei den jährlichen, tariflichen Lohnerhöhungen die Preise angepasst werden. Pro Vertragsjahr kann jedoch maximal eine Preisanpassung erfolgen.
- Eine vertragliche Preisanpassung von jährlich 2,8 % wird hiermit vereinbart. Die Preisanpassung erfolgt zum 01.01. des folgenden und jeden weiteren Vertragsjahres; die jährliche Preisanpassung für Spezial- und Saisonal-Arbeiten (z. B. Winterdienste) erfolgt ab 01.11. Für Verträge mit Abschlussdatum nach dem 1. Juli wird der Beginn der Preisanpassung erst ab 1. Januar (für Spezial- und Saisonal-Arbeiten ab 01.11.) des übernächsten Vertragsjahres vereinbart; der Vertragsbeginn ist entscheidend.
- Maßgeblich hierfür ist der Tarifvertrag der Gebäudereiniger (West-Deutschland) mit jährlichen Tariferhöhungen in der Regel ab 01.01. jeden Jahres. In den Jahren 2013–2021 betrug die Tariferhöhung (West-Deutschland) im Durchschnitt jährlich 2,7 %. Die insgesamt steigenden Preise auch der Verbrauchsmaterialien werden für die prozentuale Preisanpassung mit 0,5 % mitberücksichtigt. Tarifbedingte Preisänderungen werden auf Wunsch schriftlich nachgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 03/2025
